§ 1. |
Name, Gründungsdatum & Sitz |
| |
1.1 |
Der Fanclub trägt den Namen Rebellen Essen. |
1.2 |
Das Gründungsdatum ist der 31.12.2003. |
1.3 |
Der Fanclub hat seinen Sitz in Essen. |
| |
§ 2. |
Zweck / Aufgaben des Fanclubs |
| |
2.1 |
Zwecke des Fanclubs sind u.a.: |
| |
a)Unterstützung des SC Rot-Weiss Essen |
| |
b) Organisation von Fan-Aktionen |
| |
c) Vertretung von Faninteressen gegenüber Rot-Weiss Essen u. der Öffentlichkeit |
| |
d) Geselligkeit und Spaß stehen in den o. genannten Punkten im Vordergrund |
|
2.2 |
Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; die Mittel werden ausschließlich |
| |
für satzungsmäßige Zwecke verwandt. Die Mitglieder erhalten keine Aufwandentschädi- |
| |
gung aus den Mitteln des Clubs. |
| |
|
§ 3. |
Erwerb der Mitgliedschaft |
| |
3.1 |
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, wenn die folgen- |
| |
den Punkte gewährleistet sind. |
3.2 |
Das Mindestalter beträgt im normalen Antrag 18 Jahre, Ausnahme wenn das schriftliche |
| |
Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. |
3.3 |
Mitglied kann jede Person werden, die nicht Mitglied in einem Verein/Club ist, der gegen |
| |
die Ziele der Rebellen Essen arbeitet. |
3.4 |
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Satzung einzusehen und hat auf dem Eintritts- |
| |
formular mit seiner Unterschrift zu quittieren, das es die Satzung anerkennt. |
3.5 |
Es wird immer in geheimer Wahl abgestimmt und erst auf einstimmigen Beschluss vergibt |
| |
der Fanclub eine Mitgliedschaft mit Fanclubausweis. |
3.6 |
Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 EUR. |
| |
|
§ 4. |
Verlust der Mitgliedschaft |
| |
|
4.1 |
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Ein Anspruch auf Aus- |
| |
einandersetzung des Clubvermögens ist ausgeschlossen, es hat keinen Anspruch auf |
| |
Auszahlung bereits gezahlter Beiträge. |
4.2 |
Der Austritt ist nur möglich durch schriftliche o. mündliche Erklärung an den Vorstand |
| |
und Rückgabe des Clubausweises. |
4.3 |
Die Rebellen Essen Kleidung wird nach ermessen der Mitglieder eingezogen oder nicht. |
| |
Wenn die Kleidung eingezogen wird, dann zu einem angemessenen Preis. |
4.4 |
Die Austrittserklärung endet zum Monatsende. |
4.5 |
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. |
4.6 |
Der Ausschluss kann erfolgen: |
| |
a) durch einen groben Verstoß gegen diese Satzung o. Fanclub schädigendes Verhalten. |
| |
b) Wenn ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnungen nicht nachkommt. |
| |
(nach Absprache) |
| |
Der Clubausweis wird nach Ausschluss eingezogen und vernichtet. |
| |
c) Die Clubkleidung darf nicht von NICHT-Mitgliedern getragen werden, sonst folgt die |
| |
Abnahme der Kleidung. |
4.7 |
Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes wird auf der Mitgliederversammlung gestellt. |
| |
Nach Anhörung des betroffenen Mitglieds vom Vorstand wird auf der Sitzung abgestimmt. |
| |
Es müssen 2/3 Mitglieder anwesend sein. Es reicht die einfache Mehrheit. |
| |
|
§5. |
Mitgliedsbeiträge / Strafen |
| |
|
5.1 |
Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung. |
5.2 |
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit monatlich 5,00 EUR. |
5.3 |
Strafen / bei nicht erscheinen: |
| |
a) zur mtl. Mitgliederversammlung werden 2,00 EUR fällig. |
| |
(Bei Paaren reicht es wenn einer erscheint) |
| |
b) zu Heimspielen v. Rot-Weiß Essen werden 1,50 EUR fällig. |
| |
c) zu Auswärtsspielen v. Rot-Weiß Essen werden 1,00 EUR. fällig. |
5.4 |
Ausnahme für die Strafgelder, sind Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht |
| |
abgeschlossen haben. |
5.5 |
Es gibt keine Gründe, keine Strafgelder bezahlen zu müssen. |
5.6 |
Für alkoholfreies Bier trinken bei den Spielen,fällt eine Strafe von zur Zeit 10,00 EUR an. |
| |
|
§ 6. |
Rechte und Pflichten der Mitglieder |
| |
|
6.1 |
Alle Fanclub-Mitglieder sind gleichberechtigt. |
6.2 |
Alle Fanclub-Mitglieder haben ein Recht aud Teilnahme an allen Veranstaltungen |
| |
des Fanclubs. |
6.3 |
Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht. |
6.4 |
Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Satzung und getroffene Beschlüsse einzuhalten. |
6.5 |
Die Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig und pünktlich zu zahlen. |
6.6 |
Wenn ein Mitglied Geburtstag hat wird ein Geschenk in Höhe von 20,00 EUR gekauft, |
| |
welches durch die Mittel des Clubs finanziert wird. |
6.7 |
Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung keinen |
| |
Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge. |
6.8 |
Über Strafen bei Verstoß gegen diese Satzung o. sonstige Beschlüsse stimmen alle |
| |
Mitglieder ab. |
| |
|
§ 7. |
Vorstand |
| |
|
7.1 |
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen die das 18. Lebensjahr |
| |
abgeschlossen haben. |
7.2 |
Scheidet ein Vorstangsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen |
| |
Organstellung. |
7.3 |
Der Vorstand besteht aus: |
| |
a) dem 1. Vorsitzenden |
| |
b) dem 2. Vorsitzenden |
| |
c) dem 1. Kassenwart / Kassierer |
| |
d) dem 2. Kassenwart |
| |
e) Schriftführer |
| |
f) Roadchef |
7.4 |
Der Vorstand führt den Fanclub in gemeinsamer Verantwortung für alle Aufgabenbereiche |
| |
im Rahmen der Satzung. Er vertritt den Fanclub in der Öffentlichkeit. |
7.5 |
Jedes Vorstandsmitglied wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederver- |
| |
sammlung im November auf die Dauer eines Jahres gewählt. |
| |
Jederzeitiges Ausscheiden ist möglich. |
7.6 |
Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. |
7.7 |
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. |
| |
Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenfalls |
| |
persönlich zur Verantwortung zu ziehen. |
| |
|
§ 8. |
Mitgliederversammlung |
| |
|
8.1 |
Die Mitgliederversammlung findet immer am 1.Samstag im Monat statt, Änderungen |
| |
werden auf der Sitzung vorher noch besprochen. |
8.2 |
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Fanclubs, ist aber |
| |
unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt |
| |
mit einfacher Mehrheit. (Außer bei Satzungsänderungen: 3/4 Mehrheit) |
8.3 |
Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. |
8.4 |
Die Mitgliederversammlung beschließt über: |
| |
a) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
| |
b) Satzungsänderungen |
| |
c) Rechenschaftsbericht des Kassenwart / Kassierer |
| |
d) Entlastung des Vorstandes |
| |
e) Über Themen, die auf der Versammlung bekannt gegeben werden. |
8.5 |
Die Beschlüsse sind vom Schriftführer schriftlich festzuhalten. |
| |
|
§ 9. |
Kassenführung |
| |
|
9.1 |
Der Kassenwart u. Kassierer verwalten die Materialien und die Kasse des Fanclubs. |
9.2 |
Der Kassierer führt ein Kassenbuch. Sämtliche Ein- und Ausgaben müssen durch Belege |
| |
nachgewiesen werden. |
9.3 |
Die Aufnahmegebühren, die mtl. Beiträge, Strafgelder sowie die Getränke der Mitglieder |
| |
werden auf der jeweiligen Versammlung abgehalten. |
9.4 |
Der Kassierer gibt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft über das |
| |
abgelaufene Geschäftsjahr des Fanclubs. |
9.5 |
Ein von Mitgliedern gewählter Kassenprüfer prüft 1 x jährlich die Kasse und gibt ebenfalls |
| |
Bericht auf der Mitgliederversammlung über seine Prüfung. |
| |
|
§ 10. |
Satzungsänderung |
| |
|
10.1 |
Satzungsändernde Anträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden. |
10.2 |
Es müssen mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein. |
10.3 |
Eine 3/4-Mehrheit entscheidet. |
| |
|
§ 11. |
Sonstiges |
| |
|
11.1 |
Wer beim Autofahren Punkte sammelt, muss diese dem Verein überlassen, damit der |
| |
Klassenerhalt möglichst früh gesichert werden kann. |
| |
|
§ 12. |
Auflösung |
| |
|
12.1 |
Der Club ist vom Bestand seiner Mitglieder unabhängig, solange deren Zahl drei nicht |
| |
unterschreitet. |
12.2 |
Die Mitgliederversammlung kann mit einer 3/4-Mehrheit die Auflösung des Rebellen Essen |
| |
Fanclubs entscheiden. |
12.3 |
Bei Auflösung des Fanclubs wird das vorhandene Vermögen zu gleichen Teilen unter den |
| |
Mitgliedern aufgeteilt. |